Nutzen Sie Ihren ROT-Abzug für die Installation eines Pelletkessels
Die Vorteile eines Pelletkessels sind vielfältig. Langfristig ist er eine Wärmequelle, die helfen kann, die Energiekosten zu senken und zu einem nachhaltigeren Energieverbrauch beizutragen. Viele schätzen ihn auch, weil ein Pelletkessel einfach zu warten ist. Die Installation des Pelletkessels kann jedoch ein gewisses Budget erfordern. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie einen Teil der Kosten für die Installation selbst über den ROT-Abzug absetzen können!
ROT-Abzug für 2023
Der ROT-Abzug ist eine Steuerermäßigung, die es Ihnen ermöglicht, einen Teil der Arbeitskosten im Zusammenhang mit Arbeiten an oder in Wohnungen und Grundstücken, die Ihnen gehören, abzusetzen. Der ROT-Abzug ist personenbezogen und wird für das Jahr 2023 auf 50.000 SEK pro Person festgesetzt.
Das bedeutet, dass jeder Einzelne im Jahr 2023 bis zu 50.000 SEK für Arbeitskosten absetzen kann. Wenn aus dem Jahr 2023 das Jahr 2024 wird, wird der von Ihnen beantragte Betrag auf Null zurückgesetzt. Für 2024 wird ein neuer Betrag für den ROT-Abzug in diesem Jahr festgelegt, und Sie können dann Abzüge für den neuen Betrag beantragen.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass diejenigen, die den ROT-Abzug beantragen, Eigentümer der Wohnung oder des Grundstücks sein müssen, auf dem die Arbeiten durchgeführt werden. Wenn Sie und Ihr Partner beispielsweise einen ROT-Abzug beantragen wollen, müssen beide Eigentümer sein. Es reicht also nicht aus, an der Adresse gemeldet zu sein.
Der ROT-Abzug gilt für die Installation von Pelletkesseln
Die Berechnung kann auf verschiedene Arten erfolgen. Eine gängige Variante ist eine standardisierte Berechnung, wenn das Unternehmen einen schlüsselfertigen Auftrag zu einem Festpreis ausgeführt hat. Die pauschale Berechnung dient dazu, die Kosten für z. B. Material, Maschinen und sonstige Aufwendungen zu ermitteln. Wie bereits erwähnt, deckt der ROT-Abzug nur die tatsächlichen Arbeitskosten ab und nichts anderes.
Das bedeutet, dass Sie zunächst 24 % der Gesamtkosten berechnen, die Sie über die Rechnung bezahlen. Dann berechnen Sie 30 % des Betrags, den Sie erhalten. Diese 30 % werden dann als Kosten für die Arbeit selbst betrachtet. Wenn Sie für einen schlüsselfertigen Auftrag insgesamt 20.000 SEK bezahlen, sind 24 % der Gesamtkosten 4.800 SEK. Wenn Sie dann 30 % von 4800 SEK nehmen, erhalten Sie 1440 SEK. Die standardisierten Berechnungen, die Sie gut gebrauchen können, belaufen sich also auf 1440 SEK.
Das Unternehmen, das die Arbeiten ausführt, muss jedoch keine standardisierte Berechnung verwenden. Stattdessen kann es der schwedischen Steuerbehörde Unterlagen vorlegen, aus denen alle tatsächlichen Kosten hervorgehen. Dann müssen sie lediglich die genauen Kosten angeben, die im Gesamtbetrag enthalten sind. Auf diese Weise kann die Steuerbehörde leicht erkennen, was alles separat kostet, da Kosten wie Material, Produkte und andere Kosten von den Arbeitskosten getrennt werden. Sie können dann 30 % des Betrags abziehen, den das Unternehmen als reine Arbeitskosten angibt. Wenn die Arbeitskosten 5000 SEK betragen, können Sie 1500 SEK abziehen.
Prüfen Sie, was für Sie und den ROT-Abzug gilt
Bevor Sie loslegen, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob und in welcher Höhe Sie ROT-Abzüge geltend machen können. Denken Sie immer daran, dass der Abzug vorläufig ist, bis die schwedische Steuerbehörde beurteilt hat, ob Sie Anspruch auf den Abzug haben oder nicht.
Das bedeutet einfach, dass Sie einen Abzug von der Rechnung erhalten, die Sie an das Unternehmen, das die Arbeiten ausführt, bezahlen. Das Unternehmen reicht dann bei der schwedischen Steuerbehörde einen Antrag auf Auszahlung des Betrags ein. Wenn sich herausstellt, dass Sie keinen Anspruch auf den ROT-Abzug haben, müssen Sie den Abzug an die schwedische Steuerbehörde zurückzahlen.
Zu den Faktoren, die sich auf den ROT-Abzug auswirken können, gehören das Einkommen, das Sie in dem Jahr hatten, in dem die Arbeiten durchgeführt wurden, der Besitz von Fonds und Aktien sowie die Tatsache, ob Sie im selben Jahr bereits einen ROT-Abzug beantragt haben. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website der schwedischen Steuerbehörde. Sie können dort auch anrufen, um spezielle Fragen zu stellen.
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Wenn Sie Fragen zur Installation von Pelletkesseln haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir haben viel Erfahrung und beantworten gerne Ihre Fragen!