Subventionen für die Verbesserung der Energieeffizienz in kleinen Häusern: Was die neuen Vorschläge der Regierung bedeuten
Infolge der jüngsten Gas- und Strompreise haben viele Hausbesitzer bereits auf nachhaltigere und weniger preissensible Heizsysteme umgestellt. Viele haben jedoch immer noch mit teuren und veralteten Heizquellen zu kämpfen. Mit dem kürzlich eingebrachten Vorschlag, Energieeffizienzverbesserungen in kleinen Häusern zu subventionieren, möchte die Regierung erreichen, dass sich mehr Menschen die notwendigen Umrüstungen leisten können, um so die Abhängigkeit der Haushalte von Strom und Gas zu verringern.
In diesem Artikel gehen wir darauf ein, was der neue Vorschlag für Sie als Hauseigentümer bedeutet.
Welche Zuschüsse gibt es für die Energieeffizienz von kleinen Häusern?
Die Regierung hat einen neuen Vorschlag für Energieeffizienzmaßnahmen für kleine Häuser vorgelegt, der nun genehmigt und eingeführt wurde. Der Zuschuss richtet sich in erster Linie an Hausbesitzer, die ihre Häuser derzeit mit Direktstrom oder Gas beheizen. Der Zuschuss zur Energieeffizienz deckt sowohl die Umstellung auf ein neues Heizsystem als auch Verbesserungen an der Gebäudehülle ab, d. h. an Böden, Wänden, Dächern, Fenstern und Türen. Der Zuschuss soll sich auf insgesamt 60.000 SEK belaufen, wovon maximal 30.000 SEK für die Umstellung auf ein neues Heizsystem und 30.000 SEK für die Verbesserung des Klimaschirms gewährt werden können. Mit dem Zuschuss sollen größere Energieeffizienzmaßnahmen gefördert werden. Daher werden Zuschüsse unter 10.000 SEK nicht gezahlt.
Nach dem neu eingeführten Vorschlag können Zuschüsse für den Austausch von Heizungsanlagen und für Klimabildschirme bei verschiedenen Gelegenheiten beantragt werden. Begründet wird dies damit, dass auch Haushalte mit begrenzten finanziellen Mitteln in der Lage sein sollten, Energieeffizienzmaßnahmen in dem ihnen möglichen Tempo durchzuführen.
Der Vorschlag wurde zur Konsultation (8. März 2023) an die zuständigen Behörden, Organisationen und Interessengruppen verschickt. Der Vorschlag wurde daraufhin angenommen, was bedeutet, dass Hausbesitzer, die derzeit auf direkt wirkenden Strom und Gas angewiesen sind, Zuschüsse für die Umstellung auf bessere und weniger preissensible Heizsysteme wie Fernwärme, Pellets, Erdwärme und Hydronik-Heizung beantragen können.
Wer kann Zuschüsse für die Verbesserung der Energieeffizienz in kleinen Häusern beantragen?
Die Zielgruppe für den Zuschuss sind kleine Häuser, die hauptsächlich mit Strom oder Gas beheizt werden. Die Heizkosten für diese Haushalte sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen und werden wahrscheinlich auch in Zukunft weiter steigen. Da fast alle Häuser mit diesen Heizungsarten in den schlechtesten Energieklassen (F und G) liegen, gibt es ein großes Potenzial für schnelle Verbesserungen. Wenn Sie in Ihrem Haus bereits Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt haben, so dass Sie nicht mehr mit Strom oder Gas heizen, können Sie keinen Zuschuss mehr beantragen. Sie können den Zuschuss jedoch rückwirkend für Materialkäufe beantragen , die nicht vor dem 8. November 2022 getätigt wurden. Wenn der Vorschlag genehmigt wird, wird der Zuschuss bis Ende 2025 gezahlt.
Eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass das Haus Ihr ständiger Wohnsitz ist. Mit anderen Worten: Sie können keinen Zuschuss für die Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Ferienhauses beantragen. In dem Vorschlag heißt es auch ausdrücklich, dass Sie keinen Zuschuss für die Beheizung von Räumen beantragen können, die zuvor nicht beheizt wurden. Dies wird damit begründet, dass das Ziel des Zuschusses darin besteht, den Bedarf an Strom und Gas zu senken, und nicht darin, einen höheren Verbrauch zu fördern.
Was die Antragsmöglichkeiten angeht, so ist der Vorschlag ansonsten recht freizügig. Da der Zuschuss sowohl Umbau- als auch Klimaschutzmaßnahmen abdeckt, können die Haushalte selbst entscheiden, welche Maßnahmen für ihr Haus am besten geeignet sind. Allerdings gibt es bestimmte Anforderungen in Bezug darauf, welche Wärmequellen und -systeme zur Verfügung stehen sollten. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Für welche Heizsysteme kann ich einen Umstellungszuschuss beantragen?
Dem Vorschlag zufolge können Zuschüsse zu den Materialkosten für die Umstellung auf eines der folgenden Heizsysteme gewährt werden:
-
S
- teuerbare Wasser- oder Luftwärmepumpe.
- Erdwärmepumpe, Meerwasserwärmepumpe oder geothermische Wärmepumpe.
- Eine oder mehrere steuerbare Luft-/Luft-Wärmepumpen in Kombination mit einem Warmwasserbereiter, der mit einer Wärmepumpe ausgestattet ist, oder in Kombination mit einem Biokraftstoffgerät.
- Gerät zum Heizen mit festem oder gasförmigem Biokraftstoff (Biokraftstoffkessel). Bei festem Biobrennstoff handelt es sich hauptsächlich um Pellets, bei gasförmigem Biobrennstoff um Biogas. Um einen Zuschuss für eine mit Biobrennstoff betriebene Anlage zu erhalten, muss diese die Hauptheizung des Hauses und die Warmwasserbereitung übernehmen, stromgesteuert sein und eine kontinuierliche und automatische Brennstoffzufuhr ermöglichen. D
- ies kann so interpretiert werden, dass Pelletöfen und -kessel förderfähig sind, während Holzkessel und -öfen nicht förderfähig sind.
- Anschluss an Fernwärmenetze. Um einen Zuschuss für den Anschluss Ihres Hauses an das Fernwärmenetz zu erhalten, muss die Fernwärme in der Lage sein, die Hauptheizung für das Haus zu liefern. Außerdem muss die Fernwärme nach dem Anschluss den gesamten Jahresbedarf des Haushalts an Warmwasser decken.
Was versteht man unter Materialkosten?
Der Umstellungszuschuss soll die materiellen Kosten der Umstellung auf ein energieeffizienteres Heizsystem decken. Der Vorschlag enthält einige Beispiele dafür, was als Materialkosten gelten kann. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Liste nicht erschöpfend ist. In der Liste finden wir unter anderem:
-
W
- ärmepumpe Pelletkessel Pelletofen
- Sonstiger Biobrennstoffkessel
- Wärmeverteilung (z. B. wassergeführte Elemente)
- Fernwärmezentrale
- Wärmetauscher
- Schornstein
- Regelungseinrichtungen für die Wärmepumpe
- Einrichtungen zur Wärmespeicherung
- Letztendlich entscheidet die Bezirksverwaltung, ob Sie Anspruch auf einen Zuschuss haben oder nicht .
Was versteht man unter Klimaschutzmaßnahmen?
Dem Vorschlag zufolge können Zuschüsse auch für Verbesserungsmaßnahmen an Klimaschirmen in direkt mit Strom oder Gas beheizten Häusern gewährt werden. Unter einem Klimaschirm versteht man den Fußboden, das Dach, die Außenwände, Fenster, Türen und andere Teile des Hauses, die eine Grenze zur Außenwelt bilden.
In diese Kategorie fallen Kosten für zusätzliche Dämmung, Dachboden- und Fassadendämmung, den Austausch von Türen und Fenstern mit einem besseren U-Wert und andere für die Durchführung der Maßnahmen erforderliche Materialien. Wie bei der Umstellung auf eine neue Heizungsanlage entscheidet die Kreisverwaltung, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.
Wie beantrage ich einen Umbauzuschuss?
Wenn Sie für einen Umstellungszuschuss in Frage kommen, läuft das Antragsverfahren voraussichtlich wie folgt ab (Abweichungen sind möglich):
- Drucken Sie das Formular Zuschüsse für energetische Verbesserungen an kleinen Häusern auf der Website von Boverket aus. HINWEIS! D
- ieses Formular ist erst verfügbar, wenn der Antrag vom Riksdag genehmigt wurde.
- Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es bei der Bezirksverwaltung des Bezirks ein, in dem das Haus steht. D
- er Antrag muss eine Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen, das geplante Datum des Beginns und der Fertigstellung sowie weitere Informationen enthalten, die die Provinzverwaltung benötigt, um den Antrag beurteilen zu können.
- Die Provinzverwaltung wird Ihren Antrag beurteilen und entscheiden, ob er bewilligt oder abgelehnt werden soll. B
- ei fehlenden Angaben kann die Kreisverwaltung Sie auch auffordern, Ihren Antrag zu ergänzen.
- Die Maßnahmen, für die Sie einen Zuschuss beantragt haben, müssen spätestens sechs Monate nach Beginn abgeschlossen sein.
- Nach Abschluss der Maßnahmen reichen Sie bei der Kreisverwaltung einen Zahlungsantrag ein. D
- er Auszahlungsantrag kann spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden und muss eine Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen, die Vorlage von Quittungen/Rechnungen über die Materialkosten und den Nachweis enthalten, dass der Handwerker, der die Arbeiten ausgeführt hat, im Besitz eines F-Steuerzertifikats ist.
- Die Bezirksverwaltung entscheidet dann, ob Sie Anspruch auf einen Zuschuss haben und wie hoch dieser ausfällt. Die Auszahlung wird von Boverket abgewickelt.
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